Gesetze / Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
KWKG 2025§ 8c Ausschreibungsvolumen
Stand: 14.08.2020
Das Ausschreibungsvolumen für die Ausschreibungen nach den §§ 8a und 8b beträgt pro Kalenderjahr 200 Megawatt elektrische KWK-Leistung.
Änderungsverlauf
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08.08.2020 Ausfertigung
§ 8c neu gefasst durch Artikel 7 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I 1818)
BGBl. 2020 I S. 1818
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